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Bürgermeisteramt
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Lebenslagen > Sicherheit und Gefahrenabwehr > Waffen und explosionsgefährliche Stoffe > Waffen

Waffen

Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt. Er bedarf in der Regel einer Erlaubnis.

Umfangreiche Informationen zum Umgang mit Waffen und Munition erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Informieren Sie sich schon vor dem Kauf einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Hinweis: Sie müssen Ihre Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff anderer Personen gesichert sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie grundsätzlich nur in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahren.

Freigabevermerk

14.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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