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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
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Lebenslagen > Unternehmensnachfolge > Übernahme eines Unternehmens > Beratung vor der Übernahme

Beratung vor der Übernahme

Eine Unternehmensnachfolge oder -übernahme ist ein komplexes Projekt. Schwierigkeiten können vor allem der Businessplan und die Finanzierung bereiten. Lassen Sie sich daher als Nachfolgerin oder Nachfolger vor allem in folgenden Punkten beraten:

  • Gestaltung des Übernahmevertrags (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag)
  • Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme
    • aller Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen,
    • der Haftung für (Alt-)Verbindlichkeiten,
    • der Haftung für betriebsbedingte Steuern,
    • von Garantie- und Gewährleistungen
  • Berechnung eines realistischen Unternehmenswertes

Beziehen Sie frühzeitig persönliche Beraterinnen und Berater in Ihre Entscheidung mit ein. Diese können mit Ihnen gemeinsam die recherchierten Ergebnisse bewerten und Ihnen auch nach der Unternehmensübertragung zur Verfügung stehen.

Persönliche Beratung bieten beispielsweise:

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Notariate
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater
  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberatungen oder Seniorberaterinnen und Seniorberater
  • Fachverbände, Kammern, Beratungsnetzwerke, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Banken

Wählen Sie fachlich kompetente Beraterinnen und Berater, die Ihnen auch komplizierte Sachverhalte verständlich erklären können. Eine große Auswahl an Beraterinnen und Beratern bieten beispielsweise die KfW-Beraterbörse und die Beraterdatenbank des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU).

Hinweis: In vielen Regionen Baden-Württembergs sind Moderatorinnen und Moderatoren tätig, die eine Betriebsübergabe in allen Phasen begleiten. Ihre Aufgabe ist es, potenzielle Übergeberinnen oder Übergeber zu finden, für das Thema zu sensibilisieren und bei der Suche nach passenden Nachfolgerinnen oder Nachfolgern zu unterstützen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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