Leistung Adoption - Akteneinsicht beantragen Als adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten.
Lebenslage Adoption Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen.
Lebenslage Aufhebung einer Adoption Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen wieder aufgehoben werden.
Lebenslage Arten und Formen der Adoption Für Adoptionswillige gibt es verschiedene Arten und Formen, ein Kind anzunehmen: Adoptiveltern und Adoptivkind kennen sich: Stiefkindadoption Sukzessivadoption Verwandtenadoption Fremdadoption Adoptiveltern und …
Lebenslage Ein Kind zur Adoption freigeben Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigeben, geben Sie alle Rechte und Pflichten als Eltern unwiderruflich auf.
Leistung Elterngeld beantragen ➚ Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides.
Lebenslage Weiterführende Informationen und Links Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes: Familienportal Bundeszentralstelle für Auslandsadoption einschließlich der jeweiligen Gesetzestexte …
Lebenslage Herkunftsfamilie suchen Ab dem 16. Geburtstag haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie Ihre Herkunft und Lebensgeschichte betrifft.
Lebenslage Ein Kind adoptieren Lassen Sie sich von der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes beraten.
Lebenslage Volljährigenadoption Sie dient dazu, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen herzustellen.
Lebenslage Ein Kind aus dem Ausland adoptieren Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.
Lebenslage Rechte und Pflichten der Adoptiveltern Eine Adoption wird wirksam, sobald das Familiengericht sie ausgesprochen hat und dieser Beschluss der annehmenden Person zugestellt ist.