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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

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  • Leistung
    Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
    Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  • Lebenslage
    Die Wahlorgane
    Die Wahlorgane bei der Landtagswahl sind: die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für das Land eine Kreiswahlleiterin oder ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden …
  • Lebenslage
    Die Wahlorgane
    Die Wahlorgane bei der Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin sind: Gemeindewahlausschuss ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk ein oder mehrere Briefwahlvorstände Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre …
  • Lebenslage
    Die Wahlorgane
    Wahlorgane bei der Europawahl sind: der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet ein Landeswahlleiter oder eine Landeswahlleiterin und ein …
  • Lebenslage
    Die Wahlorgane
    Wahlorgane bei der Kommunalwahl sind: Gemeindewahlausschuss Kreiswahlausschuss ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk ein oder mehrere Briefwahlvorstände Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertretungen und die …
  • Lebenslage
    Die Wahlorgane
    Die Wahlorgane bei der Bundestagswahl sind: der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet ein Landeswahlleiter oder eine Landeswahlleiterin und ein …
  • Lebenslage
    Wahlhandlung (Stimmabgabe)
    In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
  • Lebenslage
    Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
    Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
  • Lebenslage
    Wahlen und Bürgerbeteiligung
    Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie.