Leistung Schwerbehindertenvertretung wählen ➚ Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten.
Lebenslage Bürgermeisterwahlen Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre.
Lebenslage Wahlergebnisse Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen.
Lebenslage Die Wahlorgane Die Wahlorgane bei der Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin sind: der Gemeindewahlausschuss ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk ein oder mehrere Briefwahlvorstände Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre …
Lebenslage Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht) Das passive Wahlrecht bei der Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin (in …