Steuerliche Aspekte für Bauherren
- Arbeitnehmern wird die Vermögensbildung durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage ermöglicht. Der Arbeitgeber kann durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) in einer bestimmten Anlageform (z.B. Bausparvertrag) den Arbeitnehmer unterstützen.
 - Eine Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft getätigt haben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
 - Damit Steuern für Einkünfte aus der Erbringung von Bauleistungen nicht sofort durch den Bauherrn abgeführt werden müssen, ist eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts erforderlich.
 - Selbst genutztes Wohneigentum als private Altersvorsorge wird gefördert.
 - Aufwendungen für die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steuerlich berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Hinweis: Die Eigenheimzulage können Sie seit dem 1. Januar 2006 für Neufälle nicht mehr in Anspruch nehmen.
Vertiefende Informationen
- Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
 - Wohnungsbauprämie beantragen
 - Internetseiten des Bundeszentralamt für Steuern zu den Bauleistungen
 - Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen
 
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 02.09.2022 freigegeben.
Leistungen
- Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
 - Denkmalschutz - Steuerliche Förderung beantragen
 - Wohnungsbauprämie beantragen
 
Lebenslagen
- Bauen und Modernisieren
- Abbruch einer baulichen Anlage
 - Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
 - Baufinanzierung und Förderungen
 - Denkmalschutz und Denkmalpflege
 - Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
 - Umbau - Sanierung - Modernisierung
 - Vergabe der Straßennamen und Hausnummern
 - Versicherungen während der Bauphase
 - Vom Bauantrag bis zum Richtfest