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Schulverweigerung - sich beraten lassen ➚
Kinder und Jugendliche sind schulpflichtig, wenn sie in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.
| Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |