Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

Suchergebnis

  • Organisationseinheit
    Referat 73.2 Zeugnisanerkennungsstelle [Regierungspräsidium Stuttgart] ➚
  • Leistung
    Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen ➚
    Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise bestimmte weiterführende Schulen besuchen oder sich für bestimmte Ausbildungsberufe bewerben oder möchten.
  • Lebenslage
    Prüfungs- und Befähigungsnachweise
    Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen baden-württembergischen Zeugnissen gleichgestellt werden.
  • Lebenslage
    Hochschule
    Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) in Deutschland erworben, stehen Ihnen in Baden-Württemberg die regulären Bewerbungswege an einer …
  • Lebenslage
    Berufliche Anerkennung
    Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.
  • Lebenslage
    Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich
    In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen.