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- Organisationseinheit
Rechts- und Ordnungsamt [Landratsamt Bodenseekreis] ➚ - Lebenslage
Ruhender Verkehr
Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet.
| Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |