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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

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    Bestimmte Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn der oder die Verletzte einen Strafantrag gestellt hat.
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    Erste Schritte eines Opfers
    Wenn Sie sich als Opfer einer Straftat hilflos- oder ratlos fühlen, bietet es sich in der Regel an, dass Sie sich möglichst umgehend an die Polizei wenden.
  • Lebenslage
    Weibliche Genitalverstümmelung
    Genitalverstümmelung ("Female Genital Mutilation_Cutting" - FGM_C) ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder …
  • Lebenslage
    Ermittlungsverfahren
    Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, trägt die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahren entlastende und belastende Tatsachen zusammen.