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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

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    Sie haben Anzeige erstattet, aber am Ende des Ermittlungsverfahrens verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Klageerhebung bei Gericht?
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    Beteiligung des Opfers am Verfahren
    In der Regel erhalten Verletzte einer Straftat nur dann einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft, wenn das Ermittlungsverfahren dort eingestellt wird.
  • Lebenslage
    Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
    Häufig entstehen Ihnen als Opfer einer Straftat körperliche, seelische und finanzielle Schäden.