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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

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  • Lebenslage
    Ruhender Verkehr
    Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet.
  • Leistung
    Strafantrag stellen ➚
    Bestimmte Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn der oder die Verletzte einen Strafantrag gestellt hat.
  • Lebenslage
    Schulpflicht und Schularten
    Schulpflichtig sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Baden-Württemberg haben.
  • Lebenslage
    Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr
    Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden weltweit die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verstärkt und zahlreiche Gesetze und Bestimmungen erlassen.