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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

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    Nebenklage einreichen ➚
    Sie können sich als Opfer einer Straftat mit einer Nebenklage dem Strafverfahren gegen angeklagte Personen anschließen.
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    Die Rechte und Pflichten von Opfern sind in vielen Vorschriften geregelt.
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    Ermittlungsverfahren
    Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, trägt die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahren entlastende und belastende Tatsachen zusammen.
  • Lebenslage
    Ablauf des Strafverfahrens
    Wesentlicher Bestandteil des gerichtlichen Strafverfahrens ist die Gerichtsverhandlung.
  • Lebenslage
    Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
    Häufig entstehen Ihnen als Opfer einer Straftat körperliche, seelische und finanzielle Schäden.
  • Lebenslage
    Beteiligung des Opfers am Verfahren
    In der Regel erhalten Verletzte einer Straftat nur dann einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft, wenn das Ermittlungsverfahren dort eingestellt wird.