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Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden ➚
Als Arbeitgeber müssen Sie das zuständige Regierungspräsidium benachrichtigen, wenn eine Frau Sie informiert hat, dass sie schwanger ist.
| Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |