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Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen ➚
Gesetzlich Versicherte haben ab einem gewissen Alter einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
| Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |