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Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen ➚
Wenn Sie Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, müssen Sie dies in das Grundbuch eintragen lassen. - Lebenslage
Eigentümergemeinschaft
Wohnungseigentum ist gekennzeichnet durch das Sondereigentum an einer Wohnung und einem daneben bestehenden Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, das heißt, dass Wohnungseigentümer neben dem Alleineigentum …