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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

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  • Leistung
    Anerkennung als gemeinnützige Stiftung beantragen ➚
    Stiftungen sind dazu verpflichtet, anstelle der Einkommensteuer Körperschaftsteuer zu zahlen.
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    Steuerliche Gemeinnützigkeit
    Vereine können als juristische Personen des privaten Rechts vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich, unmittelbar und selbstlos …
  • Leistung
    Vereinsgründung - Verein beim Finanzamt anmelden ➚
    Vereine müssen Körperschaftsteuer zahlen.
  • Leistung
    Stiftung - als rechtsfähig anerkennen lassen ➚
    Jede natürliche oder juristische Person kann eine Stiftung errichten.
  • Lebenslage
    Steuerliche Aspekte für Stiftungen
    Sowohl Stifter als auch Stiftungen können erst dann Steuervorteile in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt der Stiftung die Gemeinnützigkeit bescheinigt hat.
  • Lebenslage
    Bürgerstiftungen
    Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren stiftenden Personen gegründet und ist auf Zustiftungen ausgerichtet.
  • Lebenslage
    Spenden
    Vereine sind zur Finanzierung ihrer Aufgaben auf finanzielle Unterstützungen (Spenden, Mitgliedsbeiträge) angewiesen.
  • Lebenslage
    Verein als Arbeitgeber
    Vereine, die Arbeitnehmer beschäftigen und somit Arbeitgeber sind, müssen sich an das Lohnsteuer- und der Sozialversicherungsrecht halten Arbeitnehmer im Verein Arbeitnehmer des Vereins sind alle Personen, die zu …