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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

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  • Lebenslage
    Eigenhändiges Testament
    Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament.
  • Lebenslage
    Testament
    Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen.
  • Lebenslage
    Öffentliches Testament
    Das öffentliche Testament ist ein notarielles Testament.
  • Lebenslage
    Gemeinschaftliches Testament
    Ehe- und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu errichten.
  • Lebenslage
    Inhalt eines Testaments
    Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.
  • Lebenslage
    Außerordentliches Testament (Nottestament)
    Das Nottestament ist eine besondere Form des Testaments.
  • Lebenslage
    Widerruf eines Testaments
    Ihr Testament können Sie jederzeit ändern oder durch eine neue Verfügung von Todes wegen widerrufen.
  • Lebenslage
    Testamentsformen
    Die wichtigsten Testamentsformen sind: eigenhändiges Testament öffentliches Testament außerordentliches Testament Das eigenhändige und das öffentliche Testament sind "ordentliche Testamente".
  • Lebenslage
    Testamentsvollstreckung
    Wenn Sie die Vollstreckung Ihres Testaments anordnen, wird Ihr Letzter Wille genauso ausgeführt, wie es von Ihnen festgelegt wurde.
  • Leistung
    Patientenverfügung erstellen ➚
    Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen - etwa bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall - Sie einwilligen oder welche Sie untersagen.
  • Lebenslage
    Erbansprüche
    Die hinterbliebene Lebenspartnerin oder der hinterbliebene Lebenspartner hat einen gesetzlichen Erbanspruch, wenn kein Testament vorhanden ist.
  • Lebenslage
    Verwahrung letztwilliger Verfügungen
    Ein eigenhändiges Testament können Sie beim Nachlassgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben.
  • Lebenslage
    Mit 18
    Wenn Heranwachsende 18 Jahre alt werden, sind sie volljährig.