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Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen ➚
Die Dienstaufsichtsbeschwerde rügt das angebliche persönliche Fehlverhalten von Beamtinnen und Beamten, Beschäftigten des öffentlichen Dienstes oder Richterinnen und Richtern.
| Montag bis Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |