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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
Tel (0 7 6 69) 9 11 8-0
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Öffnungszeiten:
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Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

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    Während der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kündigungsschutz.
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    Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden in der Regel: durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers oder in gegenseitigem Einvernehmen durch Aufhebungsvertrag.
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    Der Erbvertrag ist die vertragliche Form der Verfügung von Todes wegen.
  • Lebenslage
    Organisation der Ausbildung
    Innerhalb Ihres Betriebes müssen Sie dafür sorgen, dass der Ablauf der Ausbildung den rechtlichen Vorgaben entspricht.
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    Befristete Beschäftigungsverhältnisse
    Unter bestimmten Bedingungen können Arbeitsverhältnisse von vornherein zeitlich begrenzt werden.