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Erlaubnis für den Arzneimittelgroßhandel beantragen ➚
Wenn Sie einen Großhandel mit Arzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
| Montag - Mittwoch, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr |