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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
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Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Gemeinde Sankt Märgen
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Rathausplatz 6
79274 Sankt Märgen
Lieferanschrift
Rathausplatz 6
79274 Sankt Märgen
> Gemeinde Sankt Märgen

Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keinen

Rechtsgrundlage

§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO,Baulastenverzeichnis)

Freigabevermerk

  • 01.02.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Lebenslagen