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Bürgermeisteramt
Rathausplatz 6 | 79274 St. Märgen
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Leistungen > Flächennutzungsplan einsehen

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Gemeinde Sankt Märgen
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Rathausplatz 6
79274 Sankt Märgen
Lieferanschrift
Rathausplatz 6
79274 Sankt Märgen
> Gemeinde Sankt Märgen

Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Vertiefende Informationen

UVP-Portal

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

Freigabevermerk

18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Lebenslagen